So abwechslungsreich kann Arbeit seinFachpraktiker/in Hauswirtschaft m/w/d

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (früher Hauswirtschaftshelfer/in) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Fachpraktiker/innen Hauswirtschaft führen unterstützende Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich durch. Im Mittelpunkt stehen dabei ausführende Arbeiten innerhalb überschaubarer Arbeitsfelder, meist unter Anleitung einer Fachkraft, wobei die Übernahme kleiner, eigenständiger Bereiche denkbar ist.

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft erfolgt in speziellen Ausbildungsräumlichkeiten im LudwigSteilHof . Gemäß der Rahmenregelung für Ausbildungsgänge nach § 66 BBiG / § 42m HwO verfügen unsere Ausbilderinnen über eine Rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung (REZA).

Die Förderung dieser außerbetrieblichen Maßnahme erfolgt in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit.

Neue Fähigkeiten entdeckenAusbildungsinhalte

Welche Perspektiven ergeben sich? Interessiert?

Wege nach dem AbschlussEinsatz- und Tätigkeitsbereiche nach der Ausbildung

Der Ausbildungsgang schafft Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ergebnisorientiertes Arbeiten. Für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Förderung in Kleingruppen und Individualhilfen sind daher selbstverständlich.

Weiterqualifizierung

Das Berufsfeld der/s Fachpraktiker/in Hauswirtschaft ist sehr vielseitig. Dementsprechend eröffnet sich die Weiterqualifizierungsmöglichkeit zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin.

Weiterqualifizierung

Im Berufsfeld des Holzhandwerks gibt es verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer wird der Hauptschulabschluss erworben, wenn dieser bei Ausbildungsaufnahme noch nicht vorlag. Nach der abgeschlossenen Ausbildung als Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung kann man die Ausbildung zum/zur Tischler/in anschließen. Über die Anrechnung von Ausbildungszeiten gibt die Handwerkskammer Auskunft.

Fragen zur Ausbildung?Teilzeitausbildung

Mit der Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01. Januar 2020 ist es inzwischen für verschiedene Personengruppen möglich, die Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Dazu gehören:

Wie das funktioniert kann man im Leitfaden „Chancen bieten – Teilzeitberufsausbildung ermöglichen“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachlesen.

Über weitergehende Fördermöglichkeiten informiert der Arbeitsberater/ die Arbeitsberaterin der Agentur für Arbeit. Über die Anrechnung von Ausbildungszeiten gibt die Landwirtschaftskammer Auskunft.

Fragen zur Ausbildung?Ihre Ansprechpartnerin

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Diana Poggemöller

Pädagogische Mitarbeiterin
BaE kooperatives Modell (BaE koop) und Hauswirtschafter/in (m/w/d) und Fachpraktiker für Hauswirtschaft (m/w/d) (Reha int.)