Mit Kompetenz und ZuwendungKurz- und Verhinderungspflege
Sind Sie wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege ihres Angehörigen gehindert, übernimmt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Vorrausetzungen einen großen Teil der Kosten für eine notwendige Ersatzpflege.
Zu Hause
Der Pflegedienst des Ludwig-Steil-Hofes informiert und berät Sie gerne und bespricht die Art der gewünschten bzw. erforderlichen Leistungen und den Zeitpunkt ganz individuell mit Ihnen. Die Vertretung der Pflegeperson kann bestimmte Tätigkeiten oder auch stundenweise Betreuung beinhalten.
In der Tagespflege
Sie können die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um zusätzliche Betreuungstage abzurechnen.
Im stationären Bereich
In unserem Obernfelder Pflegehaus und im Volkeninghaus bieten wir Ihnen für Ihre Angehörigen vorübergehend pflegerische Hilfe, Unterkunft, Verpflegung und Leben in der Gemeinschaft an.