Seniorenhilfe

Gut versorgt Verlässliche Pflege, die entlastet

Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene wie Angehörige vor große Herausforderungen.
In solchen Momenten steht Ihnen die Ludwig-Steil-Hof Pflege gGmbH verlässlich zur Seite – mit Angeboten, die sich an Ihrem Alltag orientieren und Sie genau dort entlasten, wo Sie Unterstützung benötigen.

Mit Herz und PrinzipienUnser Leitbild

Menschen mit einem Hilfe- und Pflegebedarf haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch! Diese Rechte und Bedürfnisse müssen bei der Pflege im Mittelpunkt stehen. Wir arbeiten nach den acht Artikeln der Pflege-Charta, aus denen wir unser Leitbild entwickelt haben.

Recht auf Wachstum der Persönlichkeit

Alle Gäste können sich in unserer Einrichtung gemäß ihrer individuellen Wünsche und Möglichkeiten weiterentwickeln (aktivierende Pflege).

Recht auf Sicherheit

Höchstmögliche Sicherheit wird durch klare Strukturen und erfahrenes Fachpersonal gewährleistet.

Recht auf Würde und Achtung

Die Würde und Achtung aller unserer Gäste wird gewahrt. Hierzu gehört insbesondere der Schutz der Privat- und Intimsphäre.

Recht auf qualifizierte Dienstleistung

Alle angebotenen Dienstleistungen entsprechen dem aktuellen Stand von Praxis und Wissenschaft.

Recht auf Information

Jeder Mensch in unserer Einrichtung hat das Recht, über alles was ihn betrifft, ausführlich, verständlich und rechtzeitig informiert zu werden.

Recht auf Ansehen der Menschen

Die Belange unserer Gäste in der Öffentlichkeit und im lokalen Gemeinwesen werden geachtet und ernst genommen.

Recht auf religiöse Orientierung

Die persönliche religiöse oder weltanschauliche Orientierung wird geachtet, und die freie Ausübung des Glaubens ist jederzeit im Rahmen der geltenden Ordnungen möglich.

Recht auf ein würdevolles Sterben

Menschen, die sich uns anvertrauen, erhalten die bestmögliche professionelle (inkl. Kurzzeitpflege Versorgung.

Recht auf Gleichbehandlung

Das Zusammenleben in unserer Einrichtung ist frei von Diskriminierung jeder Art.

Gut informiert Pflegesätze der stationären Pflege

Im stationären Bereich gibt es fünf Pflegegrade. Welcher Pflegegrad zutrifft, wird durch den „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ (MD) nach einer Begutachtung festgelegt.

In den PDF-Dateien finden Sie die täglichen Kosten für jeden Pflegegrad. Je nach Wahl eines Einzel- oder Doppelzimmers ist dort der jeweilige Tagessatz angegeben. Für die monatliche Berechnung wird gesetzlich ein Durchschnitt von 30,42 Tagen angesetzt. Daraus ergibt sich ein Monatsbetrag, von dem Sie die Leistungen Ihrer Pflegekasse abziehen. Die Differenz ergibt den Betrag, den Sie selbst übernehmen.

Dieser Betrag enthält bereits den sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)”. Dieser ist bei allen Pflegegraden gleich.

In manchen Fällen kann zusätzlich Pflegewohngeld beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein monatlicher Zuschuss möglich.

Wenn Sie Fragen zur Berechnung haben oder Hilfe bei Anträgen brauchen, kontaktieren Sie uns gerne.

Woher kommt das Geld für das Pflegeheim?

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