Auf der Suche nach dem guten GrundStärkung für junge Lebenswege
Grundsätzlich gehen wir bei uns in der Jugendhilfe von der Annahme des „Guten Grundes“ aus. Das heißt, dass es gute Gründe für das Verhalten und die Entwicklung der Familie und ihrer Mitglieder gibt. Diese gilt es, soweit möglich, zu verstehen lernen. Wir möchten Erklärungen finden und keine Entschuldigungen. Ziel ist es, möglichst gleichwürdig in eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu kommen. Diese somit in ihren Kompetenzen und Fähigkeiten zu stärken und Alternativen zu den bisherigen Handlungsmustern zu entwickeln, wodurch die Wahrung der Kinderrechte zum Tragen kommt.
Gemeinsam neue Wege gehenSo läuft die Hilfeplanung ab

1. Schritt
Auf der Basis der intensiven und systemisch orientierten Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt eine individuelle Förderung der Kinder. Die Kinder müssen erleben, dass alle „an einem Strang ziehen“. Wichtig ist die Förderung und Entwicklung der Selbstorganisation zur Erreichung der im Hilfeplan individuell vereinbarten Ziele.

2. Schritt
Aus den formulierten Zielen im Hilfeplan stellt sich die Frage: Wie muss das Betreuungssetting gestaltet werden, so dass sich die Kinder, Jugendlichen und die Familie auf eine begleitete individuelle Entwicklungsreise begeben können?!

3. Schritt
Hier bieten wir vielfältige Bausteine in einem System differenzierter Erziehungs- und Jugendhilfemaßnahmen, die sowohl ambulante, teilstationäre als auch stationäre Maßnahmen umfassen. Diese sind eng miteinander verbunden, fachlich untereinander vernetzt und schwerpunktmäßig eingebunden in die Jugendhilfeplanung für die entsprechenden Sozialräume.
Grenzwahrender Umgang und sichere OrteDas Schutzkonzept der Jugendhilfe
Kinder und Jugendliche brauchen sichere Orte, an denen sie sich entfalten können. Um dies zu gewährleisten, hat eine Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Jugendhilfe ein Schutzkonzept entwickelt. Es stärkt eine grenzachtende und achtsame Kultur mit klaren Strukturen und einem präventiven Ansatz.
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu stärken und sie zur Selbstwirksamkeit zu befähigen. Im Mittelpunkt steht ein respektvoller Umgang, in dem für Machtmissbrauch, Gewalt oder Grenzverletzungen kein Raum ist.
Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf einen entwicklungsfördernden und schützenden Rahmen.
- Wichtige Grundsätze des Schutzkonzepts:
- Prävention statt Reaktion: Schutz beginnt nicht erst beim Vorfall, sondern durch Aufklärung, Schulung und Sensibilisierung.
- Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte informiert und in Entscheidungen einbezogen.
- Umgang mit Grenzsituationen: Mitarbeitende reflektieren ihr Verhalten und Fehlverhalten muss offen und ohne Angst vor Sanktionen angesprochen werden können, damit nichts vertuscht und verdeckt wird.
- Verantwortungsvolle Haltung: Eine grenzwahrende Kultur wird aktiv gefördert – durch Offenheit, klare Werte und professionelle Begleitung.
Mit Herz und PrinzipienUnser Leitbild
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem beginnen.“
In krisenhaften Lebenssituationen benötigen Kinder und Jugendliche besonderen Schutz und Begleitung. Uns ist es ein großes Anliegen, den jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld zu stabilisieren und eine Balance von seelisch-psychischer Sicherheit und der Befriedigung materieller Grundbedürfnisse herzustellen. Unsere Hilfestellungen entwickeln wir in erster Linie vor dem Hintergrund der Grundrechte unserer Verfassung: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Grundrecht auf Achtung der Freiheit der Person.

Jugend-und Kinderschutz
In fortlaufender Weiterentwicklung unserer pädagogischen Grundhaltung halten wir uns an die Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere beziehen wir uns auf das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Hier wird der Kinderschutz zum Wohle der Kinder und Jugendlichen festgelegt, sowie die verpflichtende Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung beschrieben.

Kinderrechte
Die Stärkung von Kinderrechten ist neben der Wertschätzung der Person der beste Schutz vor Gefährdungen, die das Kindeswohl beeinträchtigen. Unser Handeln basiert daher auch auf den Grundwerten eines humanistischen und christlichen Menschenbildes.

Kooperation schafft Sicherheit
Wir betrachten unsere Arbeit als die bewusste Teilhabe an einer gesamtgesellschaftlichen Erziehungsverantwortung und setzen uns für die Umsetzung eines kooperativen Kinderschutzes ein.

Vertrauen
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist keine reine Privatsache. Gute Hilfe gelingt nur mit Vertrauen. Wir versuchen daher die Lebens- und Erfahrungswelten von Kindern, Jugendlichen, Familien, Pflegeeltern und anderen Erziehungsstellen zu verstehen, und dabei die Biographie für dieser Kinder und Jugendlichen verstehbar und nachvollziehbar zu bearbeiten. Dabei wollen wir die Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeit unterstützen und stärken.

Positive Grundhaltung
Aus einem systemischen, lösungs- und ressourcenorientierten Verständnis heraus arbeiten wir mit einer positiven Grundhaltung, mit der wir die gemeinsam definierten Ziele erreichen wollen.

Recht auf Ansehen der Menschen
Durch fortlaufende externe und interne Fort- und Weiterbildungen sowie interne kollegiale Beratungen werden fachliche Standards gesichert und unsere Konzeptionen entsprechend weiter entwickelt.
Starke Beteiligung für starke PersönlichkeitenPartizipation / Beteiligung / Beschwerde
Wir haben im Bereich der Jugendhilfe eigene Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte.
Zusammengefasst stehen im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit und unserer Planungen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ihre Rechte sind uns genauso wichtig, wie die der Erwachsenen. Partizipation bedeutet für uns die möglichst frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in sie betreffende Entscheidungsprozesse.
Sie sollen lernen und das Recht bekommen, ihre Meinung frei zu äußern und sicher sein, dass diese entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt und in möglichst viele Entscheidungen mit einbezogen wird. Daher fördern wir sie insbesondere hinsichtlich
- Möglichkeiten der Konfliktbewältigung
- der Stärkung ihres Selbstbewusstseins
- der Bildung einer eigenen Meinung
- der Verantwortungsübernahme für ihre Entscheidungen
- des Tolerierens anderer Meinungen und Standpunkte
- der kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt
- der fairen Austragung von Meinungsverschiedenheiten
Neben dem gesetzlichen Auftrag des § 8.2 SGB VIII, arbeiten wir mit einer externen, ehrenamtlichen Ombudsperson. Sie begleitet den pädagogischen Alltag unserer Kinder und Jugendlichen als Ansprechpartnerin unter dem Aspekt der Beschwerderechte und Partizipation.
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